AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Trusetal Verbandstoffwerk GmbH (tshs)

I. Allgemeines

Diese Lieferbedingungen gelten für alle – als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen – Geschäftsbeziehungen zwischen tshs und ihren Kunden sowie für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von tshs. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung und werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als tshs deren Geltung in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn tshs Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt oder tshs auf Schreiben des Kunden Bezug nimmt, welche Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten oder auf diese verweisen.

Ergänzungen und/oder Änderungen der zwischen tshs und dem Kunden auf Basis dieser Lieferbedingungen geschlossenen Verträge sowie dieser Lieferbedingungen selbst bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sind Mitarbeiter von tshs nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden nach Vertragsschluss gegenüber tshs abgegeben werden bzw. abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages. Weitere Informationen über unseren Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.tshs.eu/datenschutz.html.

II. Vertragsabschluss

Angebote von tshs sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden sind verbindlich und der Kunde ist an seine Bestellung für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Zugang der Bestellung bei tshs gebunden. Während dieser Zeit kann tshs die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden annehmen.

Produktbeschreibungen, Zeichnungen und Darstellungen der Waren, technische Daten sowie sonstige Angaben von tshs zur Ware bzw. zur Leistung sind nur Richtwerte und annähernd maßgeblich, sofern die Verwendbarkeit der Ware bzw. der Leistung zum Vertragszweck nicht die genaue Übereinstimmung voraussetzt. Es handelt sich bei diesen Angaben und Darstellungen um Beschreibungen der Ware bzw. Leistung, nicht aber um garantierte Beschaffenheitsmerkmale. Sofern hierdurch nicht die vertraglich vorgesehene Verwendbarkeit der Ware bzw. der Leistung beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig.

III. Preise und Zahlung

Die Preise von tshs gelten ab Werk zzgl. Umsatzsteuer und zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Innerhalb Deutschlands liefert tshs ab einem Bestellwert von € 150,- netto frei Haus. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dann ist der Kaufpreis fällig und zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang einer Rechnung von tshs beim Kunden und Lieferung der Ware. Der Kunde kommt mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist in Verzug. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Lieferung

Gibt tshs für die Lieferung Fristen bzw. Termine an, so handelt es sich hierbei um unverbindliche Richtwerte, wenn diese Termine bzw. Fristen nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder zwischen den Parteien als verbindlich vereinbart werden. Haben die Parteien die Versendung der Ware an den Kunden vereinbart, ist für die Einhaltung von Lieferfristen bzw. Lieferterminen der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten maßgeblich. Im Übrigen ist für die Einhaltung von Lieferfristen bzw. Lieferterminen der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem tshs dem Kunden die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat. Alle Liefertermine und Lieferfristen gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern tshs die Verzögerung bzw. Unrichtigkeit der Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. tshs wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn Verzögerungen der Liefertermine bzw. Lieferfristen aufgrund nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung drohen.

Für Lieferverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung, die durch höhere Gewalt oder sonstige, für tshs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse verursacht werden, haftet tshs nicht. Wird die Lieferung für tshs aufgrund solcher Ereignisse oder aufgrund höherer Gewalt unmöglich oder unter Berücksichtigung des Warenwertes unzumutbar erschwert, ist tshs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird tshs durch derartige Ereignisse oder höhere Gewalt nur vorübergehend an der Lieferung gehindert, so verschieben sich die Liefertermine bzw. Lieferfristen um den Zeitraum, während dessen das Leistungshindernis vorliegt zzgl. einer Anlauffrist von einer Woche. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihm die verspätete Lieferung nicht zuzumuten ist und er dies gegenüber tshs unverzüglich in Textform mitteilt, nachdem tshs den Kunden vom Leistungshindernis unterrichtet hat. Das Recht des Kunden, im Falle der Unmöglichkeit der Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

tshs ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dem Kunden durch eine Teillieferung kein Mehraufwand bzw. Mehrkosten entstehen, die Lieferung des restlichen Teils der Ware sichergestellt ist und eine Teillieferung für den Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks verwendbar ist.

V. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller tshs gegenüber dem Kunden aus dem der Lieferung zugrundeliegenden Vertrag zustehenden Forderungen bleibt die Ware Eigentum von tshs. So lange die durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen von tshs gegen den Kunden nicht beglichen sind, darf dieser die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Wird die an den Kunden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch Dritte gepfändet oder erfolgen sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von tshs hinzuweisen und tshs unverzüglich in Textform hierüber zu informieren. Leistet der Kunde auf fällige Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig, ist tshs berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, nachdem tshs dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. In diesem Falle trägt der Kunde die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten. Nimmt tshs die unter Eigentumsvorbehalt an den Kunden gelieferte Ware zurück, so stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar; dies gilt auch, wenn tshs die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfändet.

Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwenden, weiterveräußern und/oder verarbeiten. Hierzu gilt ergänzend das Folgende: Forderungen des Kunden, die aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware resultieren, tritt der Kunde bereits jetzt an tshs ab. Dies gilt auch für Forderungen des Kunden in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, die ihm aus sonstigen Gründen gegen Dritte zustehen oder in Zukunft zustehen werden (beispielsweise Ansprüche auf Versicherungsleistungen und/oder aus unerlaubter Handlung). tshs nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der vorstehend genannten Forderungen ermächtigt und tshs verpflichtet sich, diese Forderungen so lange nicht einzuziehen, wie der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber tshs nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird und auch keine sonstigen Mängel seiner Leistungsfähigkeit vorliegen, die den Kaufpreisanspruch von tshs gefährden. Tritt jedoch ein solcher Fall ein, ist der Kunde verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung bekannt zu geben und tshs seine Schuldner zu benennen sowie alle zum Einzug dieser abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und dazugehörige Unterlagen an tshs auszuhändigen. Auf Verlangen des Kunden wird tshs Sicherheiten nach Wahl von tshs freigeben, wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von tshs um mehr als 10 % übersteigt.

VI. Gewährleistung, Mängelansprüche

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend ab Übergabe der Ware an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Auslieferung sorgfältig zu untersuchen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gegenüber tshs in Textform anzuzeigen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder solcher Mängel, die bei unverzüglicher, sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde derartige Mängel gegenüber tshs nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Gefahrübergang in Textform rügt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn dieser den Mangel nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels gegenüber tshs in Textform rügt. War der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Ware jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, so ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

Ist die Ware mangelhaft, kann tshs die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) wählen. Das Recht, die Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. tshs ist berechtigt, die Nacherfüllung von der Zahlung des Kaufpreises abhängig zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten. § 445a Abs. 3 wird ausgeschlossen.

VII. Rücksendung ohne Angabe von Gründen

Der Kunde ist berechtigt, Ware binnen 21 Tagen nach Erhalt ohne Angaben von Gründen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
Hinsichtlich verbrauchbarer Ware gilt darüber hinaus folgendes:

a.) Bei Rückgabe innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Ware werden 50 % des Kaufpreises erstattet;
b.) Bei Rückgabe innerhalb von fünf Monaten nach Erhalt der Ware werden 30 % des Kaufpreises erstattet.

Zur Fristwahrung genügt der Versand innerhalb der Frist. Der Kaufpreis wird erstattet, nachdem die Ware bei tshs eingetroffen ist. Die Ware ist an folgende Anschrift zu senden: Trusetal Verbandstoffwerk GmbH, Konrad-Zuse-Straße 15, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.
Eine Erstattung findet nur statt, wenn die Ware originalverpackt und inklusive der Originalverpackung unbeschädigt ist. Zusätzlich hat der Kunde zu bestätigen, dass die Ware beim Kunden sachgerecht gelagert worden ist. Bei Fehlen dieses Hinweises oder bei nicht sachgerechter Lagerung wird der Kaufpreis nicht erstattet.

VIII. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von tshs in Schloss Holte-Stukenbrock. Die Rechtsbeziehungen zwischen tshs und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, das für Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner untereinander gilt. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen tshs und dem Kunden resultierenden Streitigkeiten ist der Sitz von tshs in Schloss Holte-Stukenbrock. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Hinweis nach VSBG zur alternativen Streitbeilegung bei Verbraucherangelegenheiten
Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hierzu auch nicht bereit. Wir nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Hinweis zur Bonitätsprüfung
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Bielefeld Riegel&Unger KG, Sunderweg 3, 33649 Bielefeld zusammen, von denen wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter www.creditreform-bielefeld.de/EU-DSGVO oder auf Anfrage per E-Mail/Fax/Post.

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